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5 Promille
Jeder Steuerzahler kann 8 Promille der Einkommenssteuer für eine religiöse Institution und 5 Promille für eine Organisation oder einen Verein zweckbestimmen. 2 Promille können politischen Parteien gegeben werden.
Der Tierschutzverein Vinschgau ist auf der Liste der Berechtigten für die Zuweisung der 5 Promille bei der Agentur der Einnahmen eingetragen.
Unter folgendem Link erfahren Sie mehr darüber!